Seit 2004 ist neben der persönlichen Stimmabgabe an der Urne auch die briefliche Stimmabgabe möglich
(VRG, Art. 5). Die Stimme kann vom In- oder Ausland verschickt werden.
Bitte beachten Sie die Anweisungen in den Wahlunterlagen:
Die unterschriebene Stimmkarte gehört zusammen mit dem Stimmkuvert ins amtliche Zustellkuvert.
Das verschlossene Zustellkuvert kann frankiert der Post übergeben oder bei der Gemeinde persönlich oder durch einen Stellvertreter abgegeben werden.
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Zustellung des amtlichen Wahlmaterials von jedem Ort im In- und Ausland zulässig.
Für die briefliche Stimmabgabe sind Stimmkuvert und Stimmkarte im amtlich vorgedruckten und eigens für die Gemeindewahl 2023 gekennzeichneten Zustellkuvert zu verschliessen.
Die Stimmberechtigte bzw. der Stimmberechtigte bestätigt mit der Unterschrift unter die auf der Stimmkarte vorgedruckte Erklärung, dass die Stimmabgabe ihrem bzw. seinem Willen entspricht.
Das Zustellkuvert kann frankiert der Post übergeben oder bei der Gemeinde persönlich oder durch einen Stellvertreter abgegeben werden.
Das Zustellkuvert muss spätestens bis Freitag, 3. März 2023, 17.00 Uhr bei der Gemeinde eintreffen bzw. abgegeben werden.