Fürstentum Liechtenstein

Gemeindewahlen

Wie wählen

Allgemeine Informationen

Informationen zur Stimmzettelwahl.

Unveränderter Stimmzettel

Unverändert an der Urne abgegebene Stimmzettel ergeben Stimmen für die Kandidatinnen bzw. Kandidaten und gleichzeitig die volle Anzahl der verfügbaren Parteistimmen für jene Partei, deren Bezeichnung auf dem Wahlzettel abgedruckt ist.

Grösse der Gemeinderäte (exkl. Vorsteher)

Oberland  
Vaduz
Balzers
Planken
Schaan
Triesen
Triesenberg
12
10
6
12
10
10
Unterland   
Eschen
Gamprin
Mauren
Ruggell
Schellenberg
10
8
10
8
8

Veränderter Stimmzettel

Enthält ein Stimmzettel weniger gültige Kandidatenstimmen als Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäte der entsprechenden Gemeinde zu wählen sind (wenn z. B. einzelne Kandidatinnen bzw. Kandidaten durchgestrichen sind), so gelten die fehlenden Stimmen als Zusatzstimmen für diejenige Wählergruppe, deren Bezeichnung auf dem Stimmzettel gedruckt ist.

Enthält ein Stimmzettel mehr Namen für Kandidatinnen bzw. Kandidaten als Wahlen zu treffen sind, so werden die überzähligen Namen von der Wahlkommission gestrichen, und zwar von unten nach oben.

Veränderter Stimmzettel II

Werden durchgestrichene Kandidatinnen bzw. Kandidaten durch Kandidatinnen bzw. Kandidaten einer anderen Wählergruppe ersetzt, so gehen diese Kandidatenstimmen an die neu eingefügte Kandidatin bzw. den neu eingefügten Kandidaten und die entsprechenden Parteistimmen an die Wählergruppe dieser Kandidatin bzw. dieses Kandidaten.

Kommt auf einem Stimmzettel der gleiche Name mehrmals vor, so wird er nur einmal gezählt.

Bemerkungen auf dem Stimmzettel oder Hervorheben von Kandidatinnen bzw. Kandidaten (z.B. mit Leuchtstift) sollten unterlassen werden. Ersteres könnte zur Ungültigerklärung des Stimmzettels durch die Wahlkommission führen, das Her­vorheben einer Kandidatin bzw. eines Kandidaten könnte von der Wahlkommission als Streichung durch die Wählerin bzw. den Wähler interpretiert werden.