Werden durchgestrichene Kandidatinnen bzw. Kandidaten durch Kandidatinnen bzw. Kandidaten einer anderen Wählergruppe ersetzt, so gehen diese Kandidatenstimmen an die neu eingefügte Kandidatin bzw. den neu eingefügten Kandidaten und die entsprechenden Parteistimmen an die Wählergruppe dieser Kandidatin bzw. dieses Kandidaten.
Kommt auf einem Stimmzettel der gleiche Name mehrmals vor, so wird er nur einmal gezählt.
Bemerkungen auf dem Stimmzettel oder Hervorheben von Kandidatinnen bzw. Kandidaten (z.B. mit Leuchtstift) sollten unterlassen werden. Ersteres könnte zur Ungültigerklärung des Stimmzettels durch die Wahlkommission führen, das Hervorheben einer Kandidatin bzw. eines Kandidaten könnte von der Wahlkommission als Streichung durch die Wählerin bzw. den Wähler interpretiert werden.