Erster Wahlgang vom 24. März 2019. Keiner der Kandidaten hat das absolute Mehr erreicht.Zum zweiten Wahlgang
Laut Art. 71 Abs. 2 des Gemeindegesetzes dürfen die Stimmen zur Wahl des Gemeinderats erst ausgezählt werden, wenn die Wahl des Vorstehers feststeht. Bis nach dem zweiten Wahlgang der Vorsteherwahl bleiben die Urnen der Gemeinderatswahl verschlossen.
Der zweite Wahlgang der Vorsteherwahl fand am 14. April 2019 statt.
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