Erster Wahlgang vom 05. März 2023. Keiner der Kandidaten hat das absolute Mehr erreicht.Zum zweiten Wahlgang
Laut Art. 71 Abs. 2 des Gemeindegesetzes dürfen die Stimmen zur Wahl des Gemeinderats erst ausgezählt werden, wenn die Wahl des Vorstehers feststeht. Bis nach dem zweiten Wahlgang der Vorsteherwahl bleiben die Urnen der Gemeinderatswahl verschlossen.
Der zweite Wahlgang der Vorsteherwahl fand am 02. April 2023 statt.
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