Keiner der Kandidaten hat das absolute Mehr erreicht.
Laut Art. 71 Abs. 2 des Gemeindegesetzes dürfen die Stimmen zur Wahl des Gemeinderats erst ausgezählt werden, wenn die Wahl des Vorstehers feststeht. Bis nach dem zweiten Wahlgang der Vorsteherwahl bleiben die Urnen der Gemeinderatswahl verschlossen.
Der zweite Wahlgang der Vorsteherwahl findet am 2. April 2023 statt.
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